Interessenvertretung behinderter Menschen
Als Vertrauensperson ist die SBV für die Belange und Probleme der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zuständig. Sie ist auch Ansprechpartner für den Arbeitgeber, den Personalrat, das Integrationsamt sowie andere Institutionen in allen die schwerbehinderten Beschäftigten berührenden Themen. Gemäß § 178 SGB IX zählen zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
- die Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen,
- die Vertretung der Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten,
- die Beratung und Hilfestellung der schwerbehinderten Menschen.
Die Erfüllung der Aufgaben bezieht sich sowohl auf die Gruppe der schwerbehinderten Menschen und deren Gruppeninteressen als auch auf den einzelnen schwerbehinderten Menschen und dessen individuellen Ansprüche. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat die Schwerbehindertenvertretung
- darüber zu wachen, dass Gesetze und Regelungen zugunsten schwerbehinderter Menschen eingehalten werden.
- Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen.
- Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Beschäftigten entgegenzunehmen und die berechtigten Interessen zu verfolgen.
Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB IX) die Rolle der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt. Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung.
Für eine Anfrage per Mail oder Telefon kontakten Sie bitte Ihre Ansprechpartner/-innen zum Thema Schwerbehinderung auf Landesebene bzw. in den Bezirken.
Aufgrund neuer rechtlicher Grundlagen wird das Serviceangebot des VBE zurzeit überarbeitet. VBE-Mitglieder können auf die VBE-Rechtsdatenbank zurückgreifen.
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